Wie Sie bei uns Hospizbegleiter*in/ Kinderhospizbegleiter*in werden können
Die Befähigung zur hospizlichen Begleitung Erwachsener umfasst
- den Grundkurs mit 45 Std. (offen für alle an der Thematik Interessierte)
- den Vertiefungskurs mit 35 Std. (offen für alle, die an einem Grundkurs teilgenommen haben)
- praktischen Erfahrungen mit Reflexion
- einen Abschlussworkshop mit 12 Std. offen für alle, die die vorhergehenden Kurse durchlaufen haben).
Inhaltliche Schwerpunkte der Befähigung sind u. a. Grundprinzipien von Hospizarbeit und Palliative Care, Kommunikation und Gesprächsführung, Bedürfnisorientierte Begleitung Schwerkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen, Spiritualität, Schmerz- und Symptomkontrolle, Abschied, Trauer und Begleitung Trauernder, Fragen der Ethik und des Rechts, Pflege der eigenen Ressourcen, Praktische Erfahrungen und ihre Reflexion.
Für die Kinderhospizbegleitung ist der Besuch eines
- Aufbaukurses mit 45 Std. (offen für alle, die den Grundkurs besucht haben) zur Begleitung lebensverkürzend erkrankter Kinder, Abschied nehmender und trauernder Kinder notwendig.
Inhaltliche Schwerpunkte sind hier u.a. Grundprinzipien von Kinderhospizarbeit und Palliative Care für Kinder und
Jugendliche, Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen, Todesverständnis von Kindern und Jugendlichen, Abschied und Trauer im Familiensystem, Soziales Netz/ (Palliative) Versorgungsstrukturen für Kinder und Jugendliche, Kommunikation und Gesprächsführung, Trauerprozesse, Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen einzeln und in der Gruppe, Literatur für Kinder und Jugendliche sowie Fachkräfte zum Thema Sterben, Tod und Trauer, Auseinandersetzung mit eigenen Verlusten, Praktische Erfahrungen und ihre Reflexion, Kinderschutz.
Es wird jeweils eine Abschlussbescheinigung erteilt.
Für aktive Begleiter*innen wird regelmäßig die Möglichkeit einer Supervision angeboten.
Unsere Begleitphilosophie
Begleiten ist nicht dem anderen Menschen den Weg zeigen. Begleiten ist auch nicht hinter dem anderen hergehen. Begleiten ist, einfach bei den anderen Menschen zu sein.
Unser Verein fühlt sich der Toleranz allen Menschen gegenüber verpflichtet, achtet diese als eine der obersten Prinzipien unserer Arbeit.
Daher findet sich dieser wichtige Grundsatz ausdrücklich in der Vereinssatzung wieder.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein setzt sich dafür ein, schwerkranke und sterbende Menschen unter Einbeziehung der Angehörigen unabhängig von ihrem Glauben, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer politischen Anschauung ambulant und stationär zu betreuen und sie in ihrer Krankheit und in ihrem Sterben zu begleiten. Darin eingeschlossen ist der Beistand für Angehörige und Hinterbliebene.
Wertschätzung und Achtsamkeit sind Grundhaltungen, die wir denen gegenüber aufbringen, die wir begleiten. Wir bringen sie aber auch konsequent den Menschen entgegen, die bei uns als ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sein wollen. Wir meinen, dass wir als Verein davon profitieren, wenn wir die Lebenserfahrungen der zukünftigen Begleiter achtungsvoll mit einbeziehen.